Sektoraler Heilpraktiker für Logopädie
Kursangebot zur Qualifikation
Jetzt auch in Sachsen möglich
Sektoraler Heilpraktiker für Logopädie
Hier ist Deine neue Chance, als Logopäde eigenständig therapeutisch arbeiten zu können.
Jetzt starten die ersten Kurse für die Überprüfung nach Aktenlage.
Werde sektoraler Heilpraktiker für Logopädie!
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig im Jahr 2019 dürfen auch Logopäden als Heilhilfsberufsangehörige eine sektorale Erlaubnis zur Ausübung der Logopädie erhalten. In Sachsen und den anderen Bundesländern gibt es derzeit noch keine Verwaltungsvorschrift für die Erlaubniserteilung. Bei Interesse an einem Kurs in Vorbereitung auf die amtsärztliche mündliche Überprüfung für die Erteilung dieser Erlaubnis können sich Interessenten bei uns melden. Als Mehner Heilpraktikerschule sind wir bereit, Berufsanwärter in diesem Vorbereitungsprozess zu begleiten.
Termine Teil 1
Samstag 19.10.2024 Sonntag 20.10.2024
Termine Teil 2
Samstag 02.11.2024 Sonntag 03.11.2024
Termine Teil 3
Samstag 15.11.2024
- Abschlusstest: Montag, 25.11.2024
- Kurszeiten: jeweils 09:00-17:00 Uhr
- Ort: Coschützer Str. 7 - 01705 Freital
- Unterrichtseinheiten: 60 UE
- Voraussetzung: Berufsabschluss als Logopäde
- Dozenten: sHP Catherine Datz, RA Mario Megerlin
In Sachsen wurden bisher nur vereinzelt Anträge für die sek. Erlaubnis für Logopädie bearbeitet. Bisher war eine mündliche Überprüfung beim Gesundheitsamt dafür nötig. Ab 2024 werden die Anträge nach Aktenlage bearbeitet. Unsere Ausbildung ist nun bereit. Melde dich gleich an und sei dabei: Erhalte die sek. HP Erlaubnis für Logopädie!
Ausbildungsinhalte:
- Die Kursinhalte sind durch das sächsische Ministerium vorgegeben und werden durch uns im Kurs umgesetzt
- Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung
- Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit im jeweiligen Gesundheitsfachberuf gegenüber Ärzten und allgemein tätigen Heilpraktikern
- Technik der Anamnese bei Patienten ohne ärztliche Verordnung
- weitere strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, deren Kenntnis im Interesse des Patientenschutzes bei der selbständigen Berufsausübung erforderlich ist, insbesondere das Patientenrechtegesetz
- Auswirkungen auf die Durchblutung und Sauerstoffversorgung bei Störungen im Herz-Kreislauf- und Atemsystem
- Auswirkungen auf Durchblutung, Lymphsystem, Nervensystem, Infektionsgefährdung im Bereich des Kehlkopfes
- Hinweise auf meldepflichtige Infektionen nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes
- Auswirkungen auf die nervale Versorgung bei Störungen im Nervensystem
- Auswirkungen von gut- und bösartigen Neubildungen, auf autoimmune, degenerative und infektiöse Prozesse
- anhaltende, zunehmende und/oder rezidivierende Beschwerden unter logopädischer Behandlung
- ausgewählte Krankheitsbilder aus dem Bereich der Logopädie
Rechtsgrundlagen
Einem Physiotherapeuten aus Österreich haben wir zu verdanken, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig –BVerwG, am 26.08.2009 das Urteil 3 C 19.08 fällte, dass die Heilpraktikererlaubnis teilbar ist. Es ging damals um die Möglichkeit, die Physiotherapie im Erstkontakt bei Patienten anwenden zu dürfen. Im Urteil wird ausgeführt, dass die Heilhilfsberufe einen abgrenzbaren Teilbereich beschreiben, in denen die Angehörigen der Berufsgruppe durch Ihren Abschluss die Fähigkeit nachgewiesen haben, diese Methode am Patienten anwenden zu können.
Um die diagnostische Lücke zur eigenständigen Berufsausübung zu schließen, ist eine Überprüfung erforderlich, in der der Antragsteller nachweisen muss, dass er seine Grenzen kennt und erkennen kann, wann für die Patienten eine tiefergehende ärztliche Diagnostik oder Behandlung angezeigt ist.
Diese Überprüfung führt die untere Verwaltungsbehörde im Wohnsitzbereich der Antragsteller durch.
2019 fällte das Bundesverwaltungsgericht ein weiteres Urteil. Auch für Logopäden muss die untere Verwaltungsbehörde eine sektorale Erlaubnis für das Gebiet der Logopädie erteilen.
Heute kann in den meisten Bundesländern die geteilte Erlaubnis, eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie und Podologie beantragt werden. Seit 2019 ist nun auch die Erlaubnis für die Logopädie möglich. Unsere Ausbildungen dazu richten sich nach der sächsischen Verwaltungsvorschrift von 2019, in der sowohl der Verwaltungsweg zur Erteilung der Erlaubnis, als auch die Inhalte und der Überprüfungsgegenstand detailliert beschrieben werden.
Für die sek. Erlaubnis für Logopädie wurde im Dezember 2024 durch das sächsische Ministerium „grünes Licht“ erteilt, dass diese Berufserlaubnis in Sachsen nach Aktenlage beantragt werden kann. Möchtest Du diese Erlaubnis beantragen, nimm an unserer Ausbildung teil. Wir sind derzeit der erste Anbieter einer solchen Ausbildung.
Wohnst Du außerhalb von Sachsen kannst du die Ausbildung ebenfalls besuchen. Bitte kläre jedoch in deinem Bundesland die Bedingungen zur Erteilung der Erlaubnis ab.
Berufspolitik
Die sektorale Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Podologie, Logopädie oder Physiotherapie wird von der unteren Verwaltungsbehörde erteilt. Das bedeutet, dass Antragsteller im Landkreis ihres Wohnortes die Unterlagen für den Antrag einreichen und das Amt im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt über den Antrag entscheidet. Bisher wurde in Sachsen nur in Einzelfällen eine Erlaubnis erteilt. Die Antragsteller mussten eine mündliche Überprüfung im Gesundheitsamt ablegen.
Wie du Deinen Antrag stellen kannst, findest du in unserem Blog erklärt.
Seit Anfang 2024 besteht ein Curriculum für die Nachqualifikation der Logopäden und die Entscheidung nach Aktenlage ist möglich. Für die Erteilung der Berufserlaubnis brauchen Logopäden das Zertifikat über den besuchten Kurs mit Abschlussprüfung. Wir als Mehner Heilpraktikerschule bieten den Logopäden diesen Kurs hier an.
Die Kursinhalte orientieren sich an der sächsischen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Erlaubniserteilung für Physiotherapeuten und Podologen und dem bereits genehmigten Curriculum für die Logopädie. Antragsteller aus anderen Bundesländern können diese Inhalte zur Prüfungsvorbereitung in ihrem Bundesland verwenden.
Ausbildungskonzept
Wozu braucht man den Abschluss als sektoraler Heilpraktiker für Logopädie?
Ganz einfach: Um die rechtlich sichere Möglichkeit zur Ausübung der Logopädie ohne ärztliche Verordnung zu erhalten. Wie erhält man diese? Mit unserem Kurs zur Nachqualifizierung in einem Heilhilfsberuf wie der Logopädie. In diesem Kurs schließen wir mit Dir gemeinsam die diagnostische und rechtliche „Lücke“ zwischen der Ausübung deines Berufes im Auftrag des Arztes und der freien eigenständigen Therapie der Stimmbildung, Sprachbildung und des Kehlkopfes, ohne dass ein Patient zuvor beim Arzt gewesen sein muss und eine Verordnung erhalten hat.
Dazu vermitteln wir Dir die Inhalte, die vom sächsischen Ministerium für Gesundheit und Verbaucherschutz als Gegenstand der Überprüfung für Logopäden aufgeführt sind. Da kaum ein anderes Bundesland eine solche Verwaltungsvorschrift erlassen hat, können wir sie beispielhaft auch für Berufsanwärter anderer Bundesländer zu Grunde legen. Dennoch empfiehlt sich, im zuständigen Amt des eigenen Bundeslandes zu eruieren, wie und mit welchen Inhalten dort die Überprüfung gestaltet wird.
In unserem live oder online Kurs helfen wir Dir bei der Vertiefung deiner differentialdiagnostischen Kenntnisse. Im interaktiven Seminarstil vermitteln wir Wissen, Kenntnisse und Fähigkeiten zur eigenständigen Therapieausübung. An 5 Kurstagen machen wir Dich fit für die Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Der Kurs schließt mit einer kursinternen Abschlussprüfung zu den Inhalten des Kurses ab. Diese benötigst Du zur Vorlage beim Gesundheitsamt. Beantrage im Anschluss Deine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Logopädie – nach Aktenlage oder mündlich/schriftlich beim Amtsarzt Deines zuständigen Amtsbereiches. Wir helfen Dir bei der Antragstellung. Unsere Erfahrungen stehen Dir zur Seite.
Human Design in der Ausbildung
Wenn man vielleicht schon vor längerer Zeit seinen Abschluss als Logopäde gemacht hat, ist es nicht mehr so gewöhnlich, sich wieder für einen weiteren beruflichen Abschluss auf die Schulbank zu setzen. Die Befürchtung vieler Logopäden lautet: ob ich mir die Inhalte alle behalten kann? Werde ich die Prüfung erfolgreich meistern? Kann ich all die Gesetze und die Inhalte aus der Medizin auch erfassen und zur Prüfung auf mein Wissen zugreifen? Muss ich vielleicht eine mündliche Prüfung ablegen und die Inhalte in korrekter Form widergeben und fühle mich damit in einer Überforderung?
Wir kennen diese Befürchtungen und haben dafür ein Lösungsangebot. Wer unseren Kurs besuchen wird, kann auf freiwilliger Basis (es ist kein Bestandteil des Kurses) einen kleinen Einblick erhalten, wie die eigene Denkweise und die Merkfähigkeit optimal unterstützt werden kann. Dazu erstellen wir für Dich eine Körpergrafik, anhand der wir Dir beschreiben können, unter welchen Bedingungen Du am besten lernen kannst. Die Analyseform aus dem Human Design System hilft Dir dabei, Dich selbst besser zu verstehen und Dich deinem Lerntypus entsprechend auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Je nach Umfang der Beratung entstehen dafür gesondert Kosten.
Steffi Mehner ist Heilpraktikerin, Lehrerin und Human Design Analytikerin und für die Anwendung dieser Methode ausgebildete Expertin.
Alles was du sonst noch wissen willst
Wir haben eine Anzahl von häufig gestellten Fragen für Dich zusammengestellt.
Die Antworten auf alle deine Fragen findest du in unseren F&Qś oben im Reiter.
Anmeldebedingungen

Bisher erarbeiten wir die Inhalte für diese Ausbildung noch. Wenn du daran Interesse hast, sende uns eine unverbindliche Anmeldung. Der Kurs findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 erreicht ist.
Mit Deiner Anmeldung zu einem konkret angebotenen Kurs schließen wir einen gültigen Vertrag. Auf weitere Bedingungen verzichten wir bewusst. Wir erwarten von Dir Selbstverantwortung für Deine Teilnahme und den regelmäßigen Unterrichtsbesuch.
Sollte sich in Deinem Leben etwas Gravierendes verändern, kannst Du Deine Teilnahme vor Kursstart kündigen. Bitte beachte dabei, dass bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl unter Umständen der Kurs nicht stattfinden kann.
Mit diesen Rahmenbedingungen geben wir dir die Möglichkeit, Deinem Design entsprechend Entscheidungen zu treffen.

Du hast noch weitere Fragen?
Schau in unsere Fragen und Antworten Seite