Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie
Profitiere von über 15 Jahren Erfahrung !
Erhalte die Erlaubnis zur eigenständigen Diagnose mit unserem Kurs
Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie
Physiotherapeuten gehören zu den Heilhilfsberufen und erbringen ihre Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches V. Dafür sind Diagnose und Verordnung durch den Arzt nötig und die Behandlung erfolgt nach Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen auf Rezept vom Arzt. Wollen Physiotherapeuten eigenständig diagnostizieren und Patienten mit Physiotherapie behandeln, ist dafür eine sektorale Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie nötig. Für die Ausübung der Osteopathie ist eine solche beschränkte Erlaubnis unzureichend. Dafür wird der „große HP“ benötigt und nur mit dieser Erlaubnis dürfen Osteopathen uneingeschränkt arbeiten. Für die sektorale Erlaubnis für Physiotherapie ist eine Ausbildung zum sHP nötig, die 50 Unterrichtseinheiten umfasst und mit einer Abschlussprüfung endet. In Sachsen und anderen Bundesländern können die Anwärter den Antrag bei der unteren Verwaltungsbehörde nach Aktenlage stellen und müssen keine zusätzliche amtsärztliche Überprüfung ablegen.
Kursstart 05.04.2025 Intensivkurs
Termine
05.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
06.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
07.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
08.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
09.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
10.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
11.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
Abschlusstest
07.05.2025 um 9.00 - 14.00 Uhr
- Termin: 03.09.2025 berufsbegleitend
- Kurszeiten: jeweils ein-zweimal 4 Stunden pro Woche
- Wochentage: Freitag/Samstag
- Ausbildungsdauer: 2 Monate
- Ort: Coschützer Str. 7 - 01705 Freital
- Unterrichtseinheiten: 50 UE plus angeleitetes Selbststudium
- Abschlusstest: 07.05.2025
- Abschlusstest Uhrzeit: 09:00 - 14:00 Uhr
- Ort: online per Zoom
- Unterrichtseinheiten: 50UE
- Voraussetzung: Berufsabschluss als Physiotherapeut und Mindesalter 25 Jahre
- Dozenten: RA Mario Megerlin, HP Jana Wünsche, HP Steffi Mehner
- Preis 697,00 inkl. Prüfungsgebühr 60 Euro
Mit dem sektoralen HP für Physiotherapie kannst du eigenständig und als Privatleistung mit Physiotherapie Patienten im Erstkontakt behandeln. Besuche den Kurs zur Nachqualifikation und lege die dazugehörige Abschlussprüfung ab. Bei erfolgreicher Teilnahme kannst du in Sachsen und vielen anderen Bundesländern die Erlaubnis nach Aktenlage beantragen. Deine medizinischen Leistungen sind dann auch von der Umsatzsteuer befreit.
Du möchtest lieber in deinem Tempo lernen und sofort anfangen? Kein Problem, Du kannst Dir in Deinem Tempo die Aufzeichnung anschauen und die Prüfung zu Deinem gewähltem Termin ablegen.
Ausbildungsinhalte:
- Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung
- Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit im jeweiligen Gesundheitsfachberuf gegenüber Ärzten und allgemein tätigen Heilpraktikern
- weitere strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, deren Kenntnis im Interesse des Patientenschutzes bei der selbständigen Berufsausübung erforderlich ist, insbesondere das Patientenrechtegesetz
- Erkennen von Warnhinweisen, bei deren Vorliegen eine zusätzliche Diagnostik durch einen Arzt erforderlich ist und eingeleitet werden muss
- schlechter Allgemeinzustand
- Zeichen nach Trauma
- bekannte Tumorerkrankungen
- Kortisoneinnahme
- Entzündungszeichen
- Blutungszeichen
- Gefäßverschlusszeichen
- neurologische Zeichen
- psychosomatische Zeichen
- Berufs- und Rechtskunde
- anhaltende, zunehmende und/oder rezidivierende Beschwerden
- psychosoziale Zeichen
- Drogengebrauch
- Gewichtsverlust
Rechtsgrundlagen
Einem Physiotherapeuten aus Österreich haben wir zu verdanken, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig –BVerwG, am 26.08.2009 das Urteil 3 C 19.08 fällte, dass die Heilpraktikererlaubnis teilbar ist. Es ging damals um die Möglichkeit, die Physiotherapie im Erstkontakt bei Patienten anwenden zu dürfen. Im Urteil wird ausgeführt, dass die Heilhilfsberufe einen abgrenzbaren Teilbereich beschreiben, in denen die Angehörigen der Berufsgruppe durch Ihren Abschluss die Fähigkeit nachgewiesen haben, diese Methode am Patienten anwenden können. Um die diagnostische Lücke zur eigeneständigen Berufsausübung zu schließen, ist eine Überprüfung erforderlich, in der der Antragsteller nachweisen muss, dass er seine Grenzen kennt und erkennen kann, wann für die Patienten eine tiefergehende ärztliche Diagnostik oder Behandlung angezeigt ist.
Diese Überprüfung führt die untere Verwaltungsbehörde durch. Hier findest Du die zuständigen Ämter für Sachsen, bei denen Du Dich je nach Wohnsitz für die Überprüfung anmelden musst.
Heute kann in den meisten Bundesländern die geteilte Erlaubnis, eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie oder Podologie beantragt werden. In einigen Bundesländern ist dazu eine Prüfung beim Amtsarzt abzulegen und in einigen Bundesländern ist dies nach „Aktenlage“ möglich. Das bedeutet, dass der Antragsteller alle nötigen Nachweise im Vorfeld zusammenträgt und gesammelt in schriftlicher Form beim Amt einreicht. Welche Unterlagen nötig sind, erfährst Du in unserem Kurs zur Nachqualifizierung. Unsere Ausbildung richtet sich nach der sächsischen Verwaltungsvorschrift von 2019, in der sowohl der Verwaltungsweg zur Erteilung der Erlaubnis, als auch die Inhalte und der Überprüfungsgegenstand detailliert beschrieben werden.
Berufspolitik
In der Bevölkerung besteht ein hoher Bedarf an physiotherapeutischer Behandlung. Ein Termin beim Orthopäden ist inzwischen fast wie ein 6er im Lotto.
So wächst die Anzahl der Patienten, die ohne ärztliche Verordnung Physiotherapie in Anspruch nehmen möchten. Ebenso wächst die Anzahl der Therapeuten, denen die Regularien der Krankenkassen und Gesundheitspolitik zu einschneidend in die persönliche Therapiekompetenz sind. So besteht mit der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde die Möglichkeit, sich als Physiotherapeut selbständig tätig niederzulassen. Die erbrachten Leistungen sind umsatzsteuerfrei.
Für die Ausübung der selbständigen Osteopathie benötigt man als Physiotherapeut die unbeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis. Die sektorale Erlaubnis für Physiotherapie berechtigt ausschließlich zur Abgabe physiotherapeutischer Leistungen. Wer mit den Mitteln der Komplementärmedizin oder Osteopathie arbeiten möchte, kann sich in unserer Ausbildung zum Heilpraktiker für die amtsärztliche Überprüfung vorbereiten. Sprich uns einfach an.
Ausbildungskonzept
Wozu braucht man den Abschluss als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie?
Ganz einfach: Um die rechtlich sichere Möglichkeit zur Ausübung der Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung zu erhalten. Wie erhält man diese? Mit unserem Kurs zur Nachqualifizierung in einem Heilhilfsberuf wie der Physiotherapie. In diesem Kurs schließen wir mit Dir gemeinsam die diagnostische und rechtliche „Lücke“ zwischen der Ausübung deines Berufes im Auftrag des Arztes und der freien eigenständigen Physiotherapie, ohne dass ein Patient zuvor beim Arzt gewesen sein muss.
Dazu vermitteln wir Dir alle Inhalte, die in der sächischen Verwaltungsvorschrift als Gegenstand der Überprüfung aufgeführt sind. Da kaum ein anderes Bundesland eine solche Verwaltungsvorschrift erlassen hat, können wir sie beispielhaft auch für Berufsanwärter anderer Bundeslänger zu Grunde legen. Dennoch empfiehlt sich, im zuständigen Amt des eigenen Bundeslandes zu eruieren, wie und mit welchen Inhalten dort die Überprüfung gestaltet wird.
In unserem live oder online Kurs helfen wir Dir bei der Vertiefung deiner differentialdiagnostischen Kenntnisse. Im interaktiven Seminarstil vermitteln wir Wissen, Kenntnisse und Fähigkeiten zur eigenständigen Therapieplanung. An 5 Kurstagen machen wir Dich fit für die Überprüfung. Der Kurs schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfung zu den Inhalten des Kurses ab. Diese benötigst Du zur Vorlage beim Gesundheitsamt. Beantrage im Anschluss Deine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie – nach Aktenlage oder mündlich/schriftlich beim Amtsarzt.
Human Design in der Ausbildung
Physiotherapeuten gehören zu den Berufsgruppen, die sich am allermeisten fortbilden (müssen). Viele zusätzliche Qualifikationen werden von den Krankenkassen gefordert, um die verschiedenen therapeutischen Methoden ausüben zu dürfen. So gehört Lernen quasi zur ständigen Aufgabe. Dennoch ist es nicht mehr so gewöhnlich, sich wieder für einen weiteren beruflichen Abschluss auf die Schulbank zu setzen. Die Befürchtung vieler Physiotherapeuten lautet: „ob ich mir die Inhalte alle behalten kann? Werde ich die Prüfung erfolgreich meistern? Kann ich all die Gesetze und die Inhalte auch erfassen und beim Amtsarzt in korrekter Form widergeben?“ Oder auch: „Warum in aller Welt muss ich das nun auch noch lernen, wo ich doch schon so viele Qualifikationen durchlaufen hab?“
Wir kennen diese Befürchtungen und haben dafür ein Lösungsangebot. Wer unseren Kurs besuchen wird, kann auf freiwilliger Basis einen kleinen Einblick erhalten, wie die eigene Denkweise und die Merkfähigkeit optimal unterstützt werden kann. Dazu erstellen wir für Dich eine Körpergrafik, anhand der wir Dir beschreiben können, unter welchen Bedingungen Du am besten lernen kannst. Die Analyseform aus dem Human Design System hilft Dir dabei, Dich selbst besser zu verstehen und Dich Deinem Lerntypus entsprechend auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.
Alles was du sonst noch wissen willst
Die Antworten auf alle deine Fragen findest du in unseren F&Qś
Anmeldebedingungen

Du kannst Dich ab sofort für die Teilnahme an der Ausbildung anmelden.
Sollte sich in Deinem Leben etwas Gravierendes verändern, kannst Du Deine Teilnahme abbrechen. Für die Anteile, die Du nicht fortsetzen kannst, stellen wir Dir am Ende des Kurses Aufzeichnungen zur Verfügung. So kannst Du in deinem eigenen Tempo die Kursinhalte nachbearbeiten.
Nach Abschluss aller Lektionen findet die schriftliche Überprüfung live in Freital in Mehner Heilpraktikerschule statt, wenn Du Deinen Wohnsitz in Sachsen hast.
Nach erfolgreicher Teilnahme an Kurs und Überprüfung kannst du den Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie bei der unteren Verwaltungsbehörde stellen.
Die genauen Informationen für diesen Verwaltungsakt erfährst Du im Kurs.

Du hast noch weitere Fragen?
Schau in unsere Fragen und Antworten Seite